diegehorsame: Das Foltern von Menschen ist ja verboten. Aber wenn es sich bei dem “Menschen” um eine
diegehorsame: Das Foltern von Menschen ist ja verboten. Aber wenn es sich bei dem “Menschen” um eine Frau handelt und das foltern auch noch der sexuellen Lust eines Herren dient, dann heiligt der Zweck die Mittel und der Herr sollte genau das tun, was ihm die größte Lust verschafft. -- source link